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AGBs Axamer Lizum

AGBs Axamer Lizum (09/2024)

Vertragspartner
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Axamer Lizum GmbH & Co KG, FN 561403 v, Lizum 6, 6094 Axams (im Folgenden kurz Axamer Lizum) und den natürlichen Personen (Folgenden kurz als Nutzer bezeichnet), die die Dienste der Axamer Lizum in Anspruch nehmen.

Rechtsverhältnis zum Freizeitticket Tirol und anderen Kartenverbunden:
Das Freizeitticket Tirol (kurz FFT) ist ein Kartenverbund in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus folgenden 18 Bergbahnen (kurz FFT-Partner):
Axamer Lizum GmbH & Co KG, Bergbahnen Kappl, Bergbahnen Kühtai, Bergbahnen Rosshütte, Bergbahn Silvretta Galtür, 11er Bahnen Stubai, Glungezer, Hochkössen, Innsbruck Nordkettenbahnen und Hungerburgbahn, Kellerjoch, Mutteralm Innsbruck, Patscherkofelbahn Igls, Rangger Köpfl, Schlick2000-Skizentrum/Wanderzentrum Stubai, Serlesbahn Mieders, Silvretta Seilbahn AG-Ischgl, Ski Arlberg, Ski und Freizeitarena Bergeralm, Skiregion Obergurgl-Hochgurgl, Stubaier Gletscher, Birkenklift Seefeld, Burglift Stans, Hüttegglift Weerberg, Katzenkopf Leutasch, Schwannerlift Weerberg, Skilift Kinderland Rinn, Skigebiet Kolsassberg, Skilift Trins, Skilift Geignbühel, Sonnerglift Gries im Sellrai, Sonnenbergbahn Milders, Vögelsberg Wattens, Willdstättlift Wattenberg
Vertragsverhältnisse betreffend das FFT kommen direkt zwischen dem Nutzer und dem FFT zustande. Die Axamer Lizum tritt in dieser Geschäftsbeziehung lediglich als Vermittler auf.
Vertragspartner des Nutzers sind ausschließlich die FFT-Partner. Bei den FFT-Partnern handelt es sich um rechtlich eigenständige juristische Personen, womit eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten und Freizeiteinrichtungen ausschließlich jenen FFT-Partner, in deren Gebiet sich der Vorfall ereignet trifft.
Für das Vertragsverhältnis betreffend das FFT gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FFT (Link zu FFT-AGBs: https://www.freizeitticket.at/agbs/) sowie bei einem Zutritt in ein Schigebiet eines FFT-Partners die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FFT-Partners.

Allgemeine Bestimmungen:
• Kinder bis Jahrgang 2019 benötigen keinen Liftpass / Bambini in Begleitung frei, außer im Skikurs
• Personen Jahrgang 2009 bis 2018 gelten als Kinder
• Personen Jahrgang 2006 bis 2008 gelten als Jugendliche
• Personen Jahrgang 2001 bis 2005 gelten als U23
• Personen Jahrgang 2000 bis 1960 gelten als Erwachsene
• Personen Jahrgang 1959 und älter gelten als Senioren
• Personen ab einer Invalidität von 60% gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer sozialversicherungsrechtlichen Bestätigung).

Familie:
alle in einem Haushalt lebende Personen, mind. 1 zahlendes Elternteil (max. 2 Erwachsene) und ein zahlendes Kind oder Jugendlicher; alle auf dem Familienpass stehende Personen; Grosseltern werden bei den Lifkarten der Axamer Lizum (nicht beim Freizeitticket Tirol) zur Familie dazugezählt

Der Liftpass ist nicht übertragbar, dies auch nicht innerhalb der Familie.
Der Liftpass der Axamer Lizum wird nur auf berührungslose Datenträger (Einweg-Keycard) aufgespielt. Wer bereits eine noch funktionstüchtige Keycard besitzt, kann diese auch wieder verwenden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf einen neuen Liftpass übertragen werden. Der Einsatz/Pfand auf die Keycard beträgt € 4,--. Bei Rückgabe der mechanisch und elektronisch unbeschädigten Keycard werden die € 4,-- Pfand rückerstattet.
Für den Erwerb der Liftpässe der Axamer Lizum gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kein Rückvergütungsanspruch, auch nicht anteilig, besteht bei Einstellung des Betriebes, aus welchen Gründen immer, wie insbesondere bei Elementarereignissen, witterungsbedingt (zB bei Sturm, Gewitter, Starkregen), bei Schneemangel, Schneechaos, aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. bei Seuchengefahr, Epidemie, Pandemie), technischen Defekten, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt, sowie bei Abreise.
Die Leistungszeit von Liftpässen wird durch jedwede Hindernisse, egal ob diese auf Seiten der Axamer Lizum oder auf Seiten des Nutzers liegen oder in höherer Gewalt, diesen in Anspruch zu nehmen, nicht verlängert.
Bei Unmöglichkeit der Leistung wird die Axamer Lizum von jeglicher vertraglicher Verpflichtung frei. Der Nutzer hat diesfalls keinerlei Ansprüche gegen die Axamer Lizum.

Benützungsbestimmungen:
Mit den Liftpässen der Axamer Lizum oder Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card) ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Axamer Lizum während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden auch vom jeweiligen Betrieb autonom festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren (teilweise oder auch gänzlich) - aus welchem Grund auch immer - besteht kein - auch kein aliquoter - Rückerstattungsanspruch.
Der Nutzer verpflichtet sich bei Nutzung der Pisten die FIS-Regeln einzuhalten. Die FIS-Regeln sind dem Aushang zu entnehmen.
Den Anordnungen des Personals der Axamer Lizum sowie der Pistenrettung ist jederzeit Folge zu leisten.

Beschränkung der Liftpassausgabe:
Die Axamer Lizum behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Tickets zu limitieren. Weiters bleiben der Axamer Lizum Preisänderungen, auch tageweise, wie zB bei Veranstaltungen, vorbehalten.

Verlust / Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Liftpässe der Jahreskarte Axamer Lizum ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend bei jener Verkaufsstelle, bei der die Axamer Lizum Jahreskarte erworben wurde, zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt nur gegen Vorlage einer amtlichen Verlustanzeige und / oder einer amtlichen Diebstahlanzeige. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Nutzer nachstehende Bearbeitungsgebühren zu entrichten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist bei jener Verkaufsstelle, bei der die Jahreskarte erworben wurde, zu beantragen.

Vergessen des Liftpasses der Axamer Lizum oder Verbundkarte (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card)
Vergisst ein Nutzer die Axamer Lizum Liftpass oder oben angeführte Verbundkarte, so hat er den Normaltarif (Berücksichtigung auf Tageszeit) des Skigebietes zu bezahlen.

Rückvergütung
In folgenden Fällen kann der Nutzer eine - teilweise - Rückvergütung des Kaufpreises der Axamer Lizum Jahreskarte beantragen:
• Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Schipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
• Im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung
• Der Antrag auf Rückvergütung ist bei jenem Seilbahnunternehmen, bei dem der Liftpass erworben wurde, zu stellen.

Für eine Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung) vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Höhe des Anspruchs auf Rückvergütung bestimmt sich nach jenem Zeitpunkt, zu dem der Liftpass Axamer Lizum beim zuständigen Seilbahnunternehmen hinterlegt wurde.

Die Höhe des Rückvergütungsanspruches während der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte Axamer Lizum berechnet sich wie folgt:
Hinterlegung: Rückvergütung:
• Bis 30.11................ 80% des Jahreskartentarifes
• Bis 31.12................ 60% des Jahreskartentarifes
• Bis 28.02............... 30% des Jahreskartentarifes
• Bis 30.04................ 20% des Jahreskartentarifes
• Bis 30.06................ 10% des Jahreskartentarifes

Wurde der Liftpass der Axamer Lizum im Zuge des Erwerbes einer Familienkarte erworben, so berechnet sich die Höhe des Rückvergütungsanspruches des betroffenen Nutzers nach jenem Preis, der für diesen Nutzer bei der Ermittlung des Gesamtpreises der Familienkarte anzusetzen war.
Die Höhe von allfälligen Rückvergütungsansprüchen betreffend das Freizeitticket Tirol sind unter https://www.freizeitticket.at zu entnehmen.

Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung eines Liftpasses der Axamer Lizum oder Verbundkarten (FTT, TSC, AGM, Ski+City Card) durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der Weitergabe an Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus verpflichtet, einen gültigen Liftpass nachzukaufen sowie eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 250,– zu bezahlen, ebenso behält sich die Axamer Lizum die Einbringung einer Strafanzeige vor.

Defekter Datenträger
Wird ein Datenträger (Keycard) am Leser nicht akzeptiert, obwohl der Liftpass laut Aufdruck gültig ist, kann jeder Partner der Axamer Lizum einen „Liftpass neu“ ausstellen. Der Nutzer bzw. Kunde ist gegebenenfalls jedoch verpflichtet die defekte Keycard zu hinterlegen.

Beförderungsbedingungen
Siehe Aushang an den Anlagen

Betriebs- und Pistenschluss:
Nach der letzten Kontrollfahrt des Pistendienstes erfolgen keine weiteren Kontrollfahren und die Pisten sind für sämtliche Nutzer gesperrt.
Die Benützung des gesamten Skiraumes nach Pistenschluss ist lebensgefährlich und strengstens verboten. In dieser Zeit finden regelmäßig Pistenpräparierungen (zum Teil auch mit für den Skifahrer schwer bzw. nicht erkennbaren Windenseilen) statt.

Schitourengehen/Rodeln/Zufußgehen:
Das Schitourengehen ist im organisierten Schiraum ausschließlich auf den ausgewiesenen Schitourenaufstiegsrouten während der Betriebszeiten (08.30 - 16:30 Uhr) gestattet.
Das Zufußgehen und Rodeln ist auf den Pisten verboten.

Haftung:
Die Axamer Lizum haftet nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für Schäden im Zusammenhang mit dem Zutritt in das Schigebiet Axamer Lizum die sie grob fahrlässig und vorsätzlich verschuldet hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen.
Die Axamer Lizum haftet nicht für Schäden die dem Nutzer durch das Verhalten Dritter entstehen.
Weiters haftet die Axamer Lizum nicht für Schäden außerhalb der gesicherten Pisten oder auf gesperrten Pisten, außerhalb der Betriebszeiten, sowie auf Wanderwegen und Steigen sowie sonstigen Anlagen die nicht zum Schigebiet Axamer Lizum gehören.

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

Besondere Bestimmungen für den Online-Shop:

Bestellvorgang/Vertragsabschluss:
Die Bestellung vom Nutzer stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit uns dar. Im Online Shop gibt der Nutzer durch das Klicken des Button „jetzt kostenpflichtig kaufen“ ein verbindliches Anbot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Tickets, Gutscheine für Tickets, Wertgutscheine für die Gastronomie sowie die Seilbahnanlagen oder Eventkarten ab. Mit dem Klick werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für den Onlinekauf) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol anerkannt.

Der Kauf ist nur möglich, wenn der Nutzer alle Pflichtfelder korrekt eingibt und bei Jahreskarten ein Portraitfoto hochlädt.

Wenn der Nutzer im Webshop der Axamer Lizum etwas bestellt, erhält der Nutzer von der Axamer Lizum eine E-Mail, in der der Erhalt der Bestellung des Nutzers bestätigt wird (Auftragsbestätigung in Form eines Vouchers mit QR-Code). Diese Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Nutzers dar, sondern setzt den Nutzer nur davon in Kenntnis, dass die Axamer Lizum die Bestellung des Nutzers erhalten hat. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Axamer Lizum dem Nutzer die bestellte Anzahl der Tickets, Gutscheine für Tickets, Wertgutscheine für die Gastronomie sowie die Seilbahnanlagen oder Eventakrten zuschickt und die Lieferung in einem zweiten E-Mail bestätigt (Lieferbestätigung).

Gültigkeitsdauer:
Der erworbene Liftticket-Voucher ist 1 Jahr ab Ausstellung/Kaufdatum gültig. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Liftticket-Voucher innerhalb eines Jahres einzulösen, haben Sie das Recht eine Refundierung des Kaufpreises zu beantragen. Der Kaufpreis des nicht eingelösten Liftticket-Vouchers wird bis 3 Jahre nach Ausstellung/Kaufdatum auf Ihren Antrag hin refundiert.

Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lift – und Freizeiteinrichtungen der Axamer Lizum und des Freizeittickets Tirol. Sofern im Online-Shop ein Freizeitticket Tirol erworben wird ermöglicht dieses Ticket die Nutzung von verschiedenen Partnerbetrieben. Die Anzahl der Partnerbetriebe und deren Nutzbarkeit und das weitere Angebot entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol.

Die einzelnen Leistungen, zu denen dieses Freizeitticket Tirol berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol) erbracht. Die Axamer Lizum, die dieses Ticket online verkauft, handelt für die anderen Partnerbetriebe (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freizeitticket Tirol) nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zur Erfüllung allfälliger Ansprüche, wie zB Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen, ist daher nur der jeweilige in dessen Verantwortlichkeit fallende Partnerbetrieb verpflichtet.

Rücktrittsrecht:
Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
(§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG)
Der Nutzer kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen

• mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt;

• wenn der Nutzer mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt;

• bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt;

• bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Nutzer oder ein vom Nutzer benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

Widerrufsrecht:
Um ein Widerrufsrecht des Nutzers auszuüben, muss der Nutzer der Axamer Lizum GmbH & Co KG, FN 34818d, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB E-Mail, ein mit der Post versandter Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür ist keine besondere Form notwendig. Der Nutzer kann sich dazu des Musterformulars laut Anhang bedienen (Musterformular).

Wahrung Widerrufsfrist:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende Anschrift absendet:

Axamer Lizum GmbH & Co KG
Lizum 6
6094 Axams
Telefon +43 (0) 5234-68240
Email: office@axamer-lizum.at

Folgen des Widerrufs:
Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat die Axamer Lizum dem Nutzer alle Zahlungen, welche die Axamer Lizum vom Nutzer erhalten hat, einschließlich der Versandkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags vom Nutzer bei Axamer Lizum eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet Axamer Lizum dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Nutzer hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

Durchführung der Rücksendung/des Rücktritts:
Die Ware (Ticket) kann innerhalb der Rücktrittsfrist an die Retouradresse retourniert werden. Die Rücksendung der Ware (Ticket) muss in einer versandgeeigneten Verpackung, vorzugsweise in der Originalverpackung erfolgen.

Retoursendeadresse:
Axamer Lizum GmbH & Co KG
Lizum 6
6094 Axams
Telefon +43 (0) 5234-68240
Email: office@axamer-lizum.at

Lieferung:
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Nutzer genannte Adresse. Es werden keine Versandkosten verrechnet.

Fälligkeit, Zahlung:
Die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Nach der Bestätigung der Zahlung erfolgt die Versendung der bestellten Tickets samt Rechnung an die vom Nutzer angegebene Adresse.

Preise:
Alle Preise verstehen sich inklusive geltender Mehrwertsteuer.

Geltungsbereich und Verbraucherschutz:
Der Webshop wird betreffend den elektronischen Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lift- und Freizeiteinrichtungen der Axamer Lizum ausnahmslos nur für Kunden innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz betrieben. Betreffend den Verkauf des Freizeittickets wird der Webshop ausnahmslos für Kunden innerhalb Österreichs betrieben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen Verbraucherstaates widersprechen.

Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils noch gültigen Inhalt einzuschränken.

Fotos, Videos und Webcams

Fotos und Videos: Webcams (Hoadl Haus und Birgitzköpfl) !
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass im Schigebiet Axamer Lizum sowie den Gastronomiebetrieben der Axamer Lizum Fotos oder Kurzvideos aufgenommen werden und in den Social Media Kanälen veröffentlicht werden. Auch, wenn Personen dabei schwer erkennbar sind, kann eine Identifizierungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden. Daraus können vom Nutzer keine wie immer gearteten Ansprüche abgeleitet werden.

https://www.facebook.com/axamerlizum/
https://www.instagram.com/axamer_lizum/

FACEBOOK & INSTAGRAM GEWINNSPIEL – Teilnahmebedingungen:
Diese Teilnahmebedingungen gelangen zur Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen der Axamer Lizum GmbH & Co KG, Brockenweg 2, 6060 Hall in Tirol, die wir auf unserer Facebook-Seite bzw. auf unserem Instagram-Profil, ohne die Verwendung einer speziellen Gewinnspiel-App – durchführen, teilnehmen. Die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen ist unter https://www.axamer-lizum.at/de/agbs-axamer-lizum.html abrufbar. Unsere Gewinnspiele stehen in keinerlei Zusammenhang mit Facebook/Instagram, sind also weder gesponsert, unterstützt oder von Facebook/Instagram organisiert sondern ausschließlich auf Initiative der Axamer Lizum GmbH & CO KG durchgeführt.
Der Teilnehmer akzeptiert mit der Teilnahme am Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen und bestätigt die richtige, wahrheitsgemäße und vollständige Angabe der abgefragten Daten.
Der Teilnehmer kann gegenüber Instagram oder Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

Wer kann mitmachen?
Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr mit ständigem Wohnsitz in Österreich. Eine Person darf nur einmal pro Gewinnspiel teilnehmen. Eine Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Axamer Lizum GmbH & Co KG und deren Tochtergesellschaften sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich das Recht vor Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation – wie automatisierte Eintragungen, falsche Facebook bzw. Instagram Accounts - Vorteile verschaffen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich weiters das Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen einzufordern. Wird dieser Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, kann der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

Wenn ein Freizeitticket Tirol verlost wird, muss der/die Gewinner/in die Bezugsberechtigung zum Erwerb eines Freizeittickets erfüllen: Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol sind zum Bezug des FTT berechtigt. Der Nachweis hierfür erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate). Ebenfalls berechtigt sind alle Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol (Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung) sowie Studierende der Universität Innsbruck oder einer in Tirol ansässigen Hochschule oder Fachhochschule, die am Tag des Gültigkeitsbeginnes des FTT das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr oder Semester).

Was kann ich gewinnen?
Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting/Feed-Beitrag oder Story bekannt gegeben. Die Gewinne können nicht getauscht oder in bar abgelöst werden.

Anfang und Ende des Gewinnspiels
Beginn des Gewinnspiels ist jeweils der Veröffentlichungszeitpunkt auf unserer Facebook- oder Instagram Seite, das Ende und der Zeitpunkt der Auslosung wird bei jedem Gewinnspiel separat angegeben. Instagram Reel Gewinnspiele haben eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten bis zum Ende des Gewinnspiels weniger als 10 Reels hochgeladen worden sein, wird das Gewinnspiel verlängert.

Wie werden die Gewinner ermittelt?
Soweit nichts anderes angegeben wird, erfolgt die Ermittlung der Gewinner durch Zufall. Ausnahmen werden im Gewinnspiel-Posting angegeben (z. B.: Das Bild/Video/Reel mit den meisten Likes/mit der höchsten Reichweite etc. gewinnt, Auswahl des Gewinners durch eine Jury, etc.). Jede/r Teilnehmer/in bekommt nur einen Gewinn. Das Teilen von Beiträgen ist KEINE zwingende Teilnahmebedingung. Bei Co-Autor bzw. Collab-Parnter Beiträgen/Reels erfolgt die Veröffentlichung in unserem Instagram Feed erst und nur nach Freigabe durch unsere Jury. Instagram Reel Gewinnspiele haben eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten bis zum Ende des Gewinnspiels weniger als 10 Reels hochgeladen worden sein, wird das Gewinnspiel verlängert.

Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Der/die Gewinner/in wird nach Beendigung des Gewinnspiels ermittelt und per Posting auf unserer Facebook/Instagram-Seite schriftlich darüber benachrichtigt. Der/die Gewinner/in hat den Gewinn innerhalb von 5 Tagen annehmen, indem er der Axamer Lizum GmbH & Co KG eine private Nachricht auf Facebook/Instagram mit seiner E-Mail-Adresse und seinem vollständigen Namen retourniert. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser 5-Tage-Frist angenommen, so verfällt der Gewinnanspruch. Der/die zuerst gezogene Gewinner/in hat nach Ablauf der Verfallsfrist keinen Anspruch mehr auf seinen/ihren Gewinn.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Gewinnmitteilung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen E- Mail-/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein ist die Axamer Lizum GmbH & Co KG nicht verpflichtet richtige Adressen zu erheben.

Was passiert mit den Daten?
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel übermittelten personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Post-Adresse, E-Mail und Telefonnummer) ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet werden sowie die Axamer Lizum GmbH & Co KG über seine Teilnahme am Gewinnspiel und den Gewinn mit Namen und Bild in Online- wie Offlinemedien (zB auf Facebookseite, Instagramseite, Webseite www.axamer-lizum.at oder im Printbereich) berichten darf oder berichten lässt. Im Falle eines Gewinns kann das Bild, sowie der Name des Gewinners in einem eigenen Posting von uns auf unserer Facebook/Instagram Seite veröffentlicht werden. Der Teilnehmer hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie deren Korrektur und kann seine Zustimmungen jederzeit schriftlich unter Axamer LizumBrockenweg 2, 6060 Hall in Tirol, E-Mail: office@axamer-lizum.at widerrufen und von der Teilnahme am Gewinnspiel zurücktreten.

Sonstiges:
Sofern der Teilnehmer bei Lieferung des Gewinns feststellt, dass der Gewinn fehlerhaft oder beschädigt ist, hat dieser der Axamer Lizum GmbH & Co KG binnen sieben Tagen nach Lieferung zu benachrichtigen. Andernfalls wird der Gewinn als im Lieferzustand akzeptiert angesehen. Die gesetzlichen Rechte der Gewinner werden hierdurch nicht geschmälert. Sachgewinne können nicht in bar abgelöst bzw. an Dritte übertragen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen nachträglich zu ergänzen sowie Änderungen hinsichtlich der Gewinne und Fristen für die Teilnahme am Gewinnspiel vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich die Axamer Lizum GmbH & Co KG das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. An Ihre Stelle treten angemessene Regelungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Für diese Teilnahmebedingungen gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne jene Verweisungsnormen, welche zur Anwendung ausländischen Rechtes führen würden.

Zusätzliche Bedingungen bei Wettbewerben mit Fotos und Kommentaren

Foto-Upload oder Kommentare
Falls du ein Foto uploaden oder einen Beitrag kommentieren sollst, um am Gewinnspiel teilzunehmen, dürfen keine Rechte Dritter insbesondere das Urheberrecht sowie das Recht am Eigenen Bild verletzt werden. Weiteres sind (wie bei allen Beiträgen) alle rechtswidrigen Kommentierungen bzw. Inhalte untersagt, insbesondere rassistische und pornografisch Inhalte sowie Inhalte, welche die Menschenrechte verletzen.

Nutzungsrechte
Mit dem Posten eines Bildes, erklärst du dich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir das Bild auf unserer Facebook oder Instagram Seite oder in der Story mit deinem Namen veröffentlichen können. Dein Bild wird von uns nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel verwendet. Du bist dir jedoch bewusst und ausdrücklich damit einverstanden, dass die eingestellten Bilder und Texte auch über die Axamer Lizum GmbH & Co KG sowie Dritte in sozialen Medien (insbesondere Facebook und Instagram) diskutiert und verlinkt werden können. Die Axamer Lizum GmbH & Co KG behält sich vor, eingereichte Beiträge entweder gar nicht oder abgeändert bzw. gekürzt zu veröffentlichen, sofern hierdurch deren Sinn nicht entstellt wird.